| Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer aus? |
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Seite 1 von 2 Im Jahr 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt und mit ihr etliche Neuerungen für die Besteuerung von Wertpapiergeschäften. Informieren Sie sich hier, welche Auswirkungen dies auf Investmentfonds hat. Auf alle Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen oder Spekulationsgewinne wird nun eine einheitliche 25%ige Steuer zzgl. Solidaritätszuschlag und erhoben. Kursverluste werden zwar weiterhin in der Regel automatisch verrechnet, jedoch entfällt die Steuerfreiheit von privaten Veräußerungsgeschäften nach der Spekulationsfrist von einem Jahr Mit der Abgeltungsteuer wird einiges einfacher: Statt Ihres persönlichen Steuersatzes fließen nur noch maximal 25 Prozent Ihrer Kapitalerträge ans Finanzamt. Sofern Ihr persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt, verbleibt seit 2009 also ein größerer Teil Ihrer Kapitalerträge bei Ihnen. Die Abgeltungssteuer ist eine "Quellensteuer", was bedeutet, dass die depotführenden Banken die Steuer direkt an das Finanzamt abführen. Eine Steuererklärung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Gleichzeitig wird ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 801 Euro eingeführt. Liegt der individuelle Steuersatz unterhalb von 25 Prozent (z.B. bei Geringverdienern) , kann dieser niedrigere Steuersatz zu Grunde gelegt werden, bzw. auf Antrag die bereits abgeführte Differenz erstattet werden. Der Staat macht die depotführenden Banken damit also zu einer Art Vor-Finanzamt: Hier werden Gewinne und Verluste saldiert (Achtung: Saldierung nur innerhalb einer Kapitalart, also Aktienverluste werden NICHT mit Zinseinkünften saldiert!) und automatisch und anonym die Steuern an den Fiskus überwiesen. Im Normalfall muss sich der Anleger also um nichts mehr kümmern. Einfach-vorsorgen.de |



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