| Welche Steuern fallen bei Fonds an? |
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Investmentfonds-Anleger werden nach deutschem Steuerrecht genauso gestellt, wie Direktanleger in Aktien oder Immobilien. Im Zuge der Neuregelungen des Steuerrechts ab dem Jahr 2009 entfällt die Spekulationsfrist und es gilt eine einheitliche Besteuerung von 25% auf alle Kursgewinne. Die so genannte Abgeltungssteuer wird dann unabhängig von der Haltefrist von Aktien oder Investmentfondanteilen erhoben. Lesen Sie dazu auch unser Themenspezial "Abgeltungssteuer".
Besteuerung von Rentenfonds
Zur Vereinfachung für den Anleger sind alle Geldinstitute verpflichtet dem Anleger eine Übersicht der entstandenen Gewinne aus Wertpapiergeschäften zum Jahresende zur Verfügung zu stellen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle innerhalb der Spekulationsfrist erzielten Gewinne auch steuerlich erfasst werden können.
Das deutsche Steuerrecht gilt für in- und ausländische Fonds, die ihren öffentlichen Vertrieb in Deutschland angemeldet haben. Die Fondsgesellschaften sind verpflichtet jedem Anleger über Ausschüttungen bzw. am Ende des Geschäftsjahres eine steuerliche Mitteilung zukommen zu lassen. Dieser Mitteilung können Sie genau entnehmen, welcher Euro-Betrag per Fondsanteil zu versteuern ist. Dieser Betrag muss von Ihnen in die KSO zur Einkommensteuer übertragen werden. Ihr Freistellungsbetrag kann vorher in der noch verfügbaren Höhe abgezogen werden.
Bei Fondsgesellschaften mit Sitz in den USA gilt eine steuerliche Besonderheit, wenn Doppel-Besteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA geschlossen wurden. Bei offenen Immobilienfonds sind ca. 35% - 45% der Erträge steuerfrei, da die Abschreibungen der Immobilien steuermindernd auf jeden Anleger umgerechnet werden.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich am Besten an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater. Einfach-vorsorgen.de |



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